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VORSCHRIFTEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ZENTRUMS ZATOKA SŁOŃCA

  1. Die sich auf dem Gelände des Zentrums Zatoka Słońca aufhaltenden Personen sind verpflichtet, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere sich auf eine Weise zu verhalten, die nicht die Sicherheit anderer Personen gefährdet, die Anweisung der Geschäftsführer des Zentrums, des Personals und von Ordnungskräften zu befolgen sowie die Vorschriften über den Naturschutz, die Arbeitssicherheit und den Brandschutz zu beachten.
  2. Auf dem Gelände des Zentrums Zatoka Słońca erfolgt die Anreise nach 16:00 Uhr und die Abreise bis 10.00 Uhr. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr.
  3. Die sich auf dem Gelände des Zentrums aufhaltenden Personen unterliegen der Meldepflicht. Die Anmeldung ist unverzüglich nach der Ankunft vorzunehmen. Nicht volljährige Personen können nur gemeinsam mit einer erwachsenen Person angemeldet werden und ihr Aufenthalt im Zentrum ist nur unter der Aufsicht von Erwachsenen möglich.
  4. Auf Antrag der Person, die ein Häuschen/Appartement mietet, kann eine zusätzliche Person erst nach Zustimmung der Geschäftsführung des Zentrums sowie nach der Erfüllung der Meldeformalitäten und der Entrichtung der entsprechenden Gebühr untergebracht werden.
  5. Besucher dürfen sich auf dem Gelände des Zentrums von 9:00 bis 22:00 Uhr aufhalten.
  6. Die Gebühr für den Aufenthalt im Zentrum ist gleich nach der Ankunft während der Anmeldung zu entrichten. Außerdem wird für die Zeitdauer des Aufenthalts eine Kaution in Höhe von 500 PLN erhoben.
  7. Der Verzicht auf einen Teil des Aufenthalts, eine spätere Anreise sowie ein vorzeitiges Verlassen des Zentrums, das nicht von der Geschäftsführung des Zentrums verschuldet wird, begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beträge für den Aufenthalt. Ein völliger Verzicht auf den Aufenthalt begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
  8. Die Leistung der Anzahlung ist gleichbedeutend mit der Akzeptierung der Reservierungsbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  9. Das Zentrum Zatoka Słońca erhebt die Kurtaxe, die gemäß dem Beschluss des Stadtrats von Mielno festgelegt ist.
  10. Auf dem Gelände des Zentrums befindet sich ein umzäunter unbewachter Parkplatz. Für jedes Häuschen wird ein Stellplatz garantiert.
  11. Das Zentrum Zatoka Słońca haftet weder rechtlich noch materiell für Schäden oder einen Diebstahl von Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz des Zentrums abgestellt werden. Um die Sicherheit des Parkplatzes zu erhöhen, wird dieser vom Zentrum überwacht.
  12. Die das Häuschen/Appartement mietende Person ist verpflichtet, den Zustand der Ausstattung des Häuschens zu überprüfen. Sie bestätigt die Übereinstimmung der Ausstattung mit der Aufstellung sowie die Übernahme der materiellen Haftung für Mängel und Beschädigungen, die während der Nutzungsdauer entstehen. Personen, die Geräte, Ausstattungsgegenstände, Häuschen oder ihre Umgebung beschädigen, tragen die materielle Haftung (individuell auf der Grundlage der Marktpreise festgestellt) für die zugefügten Schäden. Die mietende Person ist verpflichtet, vor dem Verlassen des Zentrums eine Abrechnung hinsichtlich der Ausstattung des Häuschens vorzunehmen.
  13. Die Geschäftsführung des Zentrums Zatoka Słońca übernimmt keine materielle Haftung für Gegenstände und Sachen, die auf dem Gelände des Zentrums unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Die Pflicht zur Sicherung der eigenen Sachen gegen Diebstahl und Zerstörung ruht auf ihren Eigentümern.
  14. Vor dem Verlassen des Zentrums ist das genutzte Häuschen und das Gelände ringsum das Häuschen zu säubern. Abfall ist in die Abfallbehälter zu werfen.
  15. Das Entzünden von Lagerfeuern und das Grillen ist nur an den Stellen möglich, die vom Personal des Zentrums dazu bezeichnet werden. Es ist besondere Vorsicht zu walten. Die Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
  16. In den Häuschen/Appartements sind offenes Feuer, das Braten von Fisch (beim Braten von Fisch droht eine Strafe in Höhe von 2000 PLN) und das Rauchen absolut verboten. Im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahr sollten die sich auf dem Gelände des Zentrums aufhaltenden Personen gemäß den Brandschutzvorschriften handeln.
  17. Die Geschäftsführung des Zentrums Zatoka Słońca erklärt außerhalb der Hochsaison ihre Zustimmung zum Aufenthalt kleiner Haustiere in den Häuschen, sofern diese aktuelle Impfnachweise besitzen. Die vorherige Zustimmung des Personals des Zentrums ist einzuholen. Tiere müssen auf dem Gelände des Zentrums unter der vollen Kontrolle ihre Halters stehen und dürfen nicht die Erholung anderer Urlaubsgäste stören oder eine Gefahr für diese darstellen.
  18. Für sämtliche Verunreinigungen auf dem Gelände sowie materielle Schäden, die von besessenen Tieren verursacht werden, haftet ihr Eigentümer bis zur Höhe der Kosten für die Beseitigung der Beschädigungen.
  19. Jede Person, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt, wird zum Verlassen des Geländes des Zentrums aufgefordert werden. Im Falle ihrer Verweigerung wird sie der Polizei übergeben und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
  20. Über in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelte Sachverhalte entscheidet das Personal des Zentrums Zatoka Słońca.
  21. Unseren Gästen stellen wir keine Hygiene- und Reinigungsmittel bereit. Die Gäste werden die vorstehenden Mittel selbständig beschaffen.
  22. Es wird gestattet, ausschließlich an dem Ort zu grillen, der ausgewiesen und speziell für Ihre Grille vorbereitet worden ist. Die einen Grill entzündende Person ist verpflichtet, diesen wieder zu löschen.
  23. Auf dem Gelände mit den Häuschen ist es verboten:
    • die Ruhe zu stören, z. B. laute Musik ohne Zustimmung der Geschäftsführung aufzuführen oder wiederzugeben,
    • dass sich Gäste und die Leistungen des Zentrums in Anspruch nehmende Personen auf eine Weise verhalten, die einen ungestörten Aufenthalt anderer Gäste beeinträchtigt. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter können einer Person, die diesen Grundsatz verletzt, eine weitere Erbringung der Leistungen verweigern.
    • sich in einer Weise zu verhalten, die allgemein als unanständig empfunden wird.
  24. Gleichzeitig teilen wir mit, dass wir nicht für Unannehmlichkeiten haften, die von uns nicht zu vertreten sind, z. B. eine Unterbrechung der Strom- oder Wasserversorgung.
  25. Auf dem Gelände des Zentrums gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h sowie eine Einbahnstraßenregelung.
  26. Bitte sprechen Sie sich mit der Geschäftsführung ab, wenn sich das Zentrum nach 22:00 Uhr mit dem Auto verlassen möchten.
  27. Die bei der Reservierung geleistete Anzahlung verfällt im Zeitpunkt des Widerrufs der Reservierung.
  28. Es ist verboten, ohne Zustimmung des Eigentümers elektrische Heizöfen in den Häuschen anzuschließen.
  29. Es ist verboten, auf dem Gelände des Zentrums mit den Holzhäuschen Autos sowie mechanische Fahrzeuge zu waschen.
  30. Wir bitten darum, den Abfall aus den Häuschen in die Container auf dem Gelände des Zentrums zu werfen.
  31. Beschwerden können per E-Mail an info@zatokaslonca.pl eingereicht werden. Zatoka Głosna behält sich das Recht vor, die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen zu prüfen.

Registrierungsdaten: BDK SZANTER KONRAD

NIP : 851-246-50-83

71-220 Szczecin

Żyzna 44a/2

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